Steuerliche Vorteile gemeinnütziger Stiftungen:

In Deutschland genießen gemeinnützige Stiftungen erhebliche steuerliche Vorteile, die es ihnen ermöglichen, ihre finanziellen Mittel effizienter für die Verwirklichung ihrer Zwecke einzusetzen. Diese steuerlichen Begünstigungen sind jedoch an strikte Vorgaben gebunden und setzen voraus, dass die Stiftung die Anforderungen der Abgabenordnung (AO) erfüllt. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Steuervergünstigungen für gemeinnützige Stiftungen sowie deren Voraussetzungen und praktischen Auswirkungen dargestellt.
1. Körperschaftsteuerbefreiung
Eine der zentralen steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen ist die Befreiung von der Körperschaftsteuer. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind gemeinnützige Stiftungen von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Diese Befreiung gilt auch für den Ertrag der Stiftung, solange dieser nicht für andere als gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
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Beispiel: Eine Stiftung, die in den Bereichen Bildung oder Kunstförderung tätig ist, kann ihre Erträge aus Zinsen oder anderen Kapitalanlagen steuerfrei behalten, solange sie diese Erträge gemäß ihrem gemeinnützigen Zweck verwendet.
2. Gewerbesteuerbefreiung
Auch von der Gewerbesteuer sind gemeinnützige Stiftungen befreit, wenn sie keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, die nicht mit ihrem gemeinnützigen Zweck im Einklang stehen (§ 3 Nr. 6 GewStG). Diese Steuerbefreiung trägt dazu bei, die finanziellen Ressourcen der Stiftung zu schonen und deren Aktivitäten zu fördern.
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Wichtig: Gemeinnützige Stiftungen, die gewerbliche Tätigkeiten ausführen (zum Beispiel den Betrieb eines sozialen Unternehmens), können unter bestimmten Umständen von dieser Steuerbefreiung ausgeschlossen werden.
3. Erbschafts- und Schenkungsteuerbefreiung
Ein weiterer erheblicher steuerlicher Vorteil für gemeinnützige Stiftungen ist die Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG sind Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sowohl im Rahmen von Schenkungen als auch von Erbschaften steuerfrei, sofern der Stifterwille den gemeinnützigen Zweck festlegt. Diese Befreiung gilt sowohl für Zustiftungen von Todes wegen als auch für Schenkungen zu Lebzeiten.
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Beispiel: Wenn ein Unternehmer sein Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung überträgt, die zum Beispiel wissenschaftliche Forschung fördert, fällt keine Erbschaftsteuer auf das vermachte Vermögen an. Dies ist besonders attraktiv für philanthropische Stifter, die nach ihrem Tod ein bleibendes Vermächtnis hinterlassen möchten.
4. Umsatzsteuervergünstigungen
Im Bereich der Umsatzsteuer können gemeinnützige Stiftungen von ermäßigten Sätzen oder sogar von der vollständigen Umsatzsteuerbefreiung profitieren, wenn sie bestimmte gemeinnützige Leistungen erbringen. Gemäß § 4 Nr. 18 UStG und § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG können beispielsweise Bildungs- oder Gesundheitsdienste, die von einer gemeinnützigen Stiftung angeboten werden, mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% besteuert werden.
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Beispiel: Eine Stiftung, die im Bereich der Nachhilfe für benachteiligte Kinder tätig ist, kann von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, wenn die erbrachten Dienstleistungen als gemeinnützige Zwecke anerkannt werden.
5. Spendenabzug und steuerliche Absetzbarkeit
Für Spender, die Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen leisten, bietet die Abgabenordnung steuerliche Anreize. Spenden an gemeinnützige Organisationen können nach § 10b EStG steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt für private und geschäftliche Spenden und führt zu einer Reduktion der Einkommensteuer des Spenders.
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Beispiel: Ein Unternehmer, der 10.000 EUR an eine Stiftung spendet, kann diesen Betrag als Sonderausgabe von seiner Steuerlast abziehen, was seine Steuerpflicht mindert.
6. Grundsteuerbefreiung
Gemeinnützige Stiftungen, die Immobilien ausschließlich für gemeinnützige Zwecke nutzen, können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit werden. Diese Steuerbefreiung betrifft insbesondere Stiftungen, die Immobilien wie Schulen, Hospitäler oder kulturelle Einrichtungen betreiben.
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Beispiel: Eine gemeinnützige Stiftung, die ein Gebäude für die Bereitstellung von obdachlosen Unterkünftennutzt, könnte von der Grundsteuer befreit werden, sofern die Nutzung des Gebäudes im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen steht.
7. Rücklagenbildung
Gemeinnützige Stiftungen haben das Recht, aus ihren Überschüssen steuerfreie Rücklagen zu bilden, um Projekte langfristig zu finanzieren oder ihren Kapitalstock zu erhalten. Diese Rücklagen dürfen nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und müssen in der Satzung der Stiftung entsprechend festgelegt werden (§ 62 AO).
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Beispiel: Eine Stiftung, die regelmäßig Spenden für den Erhalt von Waldflächen sammelt, kann einen Teil ihrer Einnahmen in Rücklagen für den langfristigen Erhalt der Wälder anlegen, ohne dass dafür Steuern fällig werden.
Fazit: Steuerliche Vorteile im Überblick
Die steuerlichen Vorteile für gemeinnützige Stiftungen sind beträchtlich und bieten ihnen die Möglichkeit, ihre Ressourcen langfristig zu maximieren und ihre gemeinnützigen Ziele zu fördern. Diese steuerlichen Erleichterungen ermöglichen es den Stiftungen, ihre Mittel effektiv zu nutzen und ihre Wirkung in der Gesellschaft zu verstärken.
Dennoch müssen Stifter und Stiftungen darauf achten, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, um diese Steuervergünstigungen dauerhaft zu erhalten. Eine rechtssichere Satzung und die regelmäßige Überprüfung der Mittelverwendung sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile zu wahren und steuerrechtliche Probleme zu vermeiden.
FAQs zu den steuerlichen Vorteilen gemeinnütziger Stiftungen
1. Welche Steuererleichterungen gibt es für gemeinnützige Stiftungen?
Gemeinnützige Stiftungen genießen steuerliche Befreiungen von der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer sowie von Spendenabzügen und Umsatzsteuervergünstigungen. Sie können zudem steuerfreie Rücklagen bilden und von der Grundsteuerbefreiung profitieren, wenn sie Immobilien für gemeinnützige Zwecke nutzen.
2. Was ist die Körperschaftsteuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen?
Gemeinnützige Stiftungen sind von der Körperschaftsteuer befreit, solange ihre Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, die im Einklang mit der Abgabenordnung (AO) stehen.
3. Kann ich als Spender Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen von der Steuer absetzen?
Ja, Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind gemäß § 10b EStG als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche Spenden und verringert die Einkommensteuer des Spenders.
4. Welche Steuervorteile bietet eine Stiftung bei der Erbschaft und Schenkung?
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen sind sowohl bei Erbschaften als auch Schenkungen steuerfrei (gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG), wenn die Stiftung einen gemeinnützigen Zweck verfolgt. Diese Steuerbefreiung macht Stiftungen zu einer attraktiven Möglichkeit für philanthropische Spender.
5. Wie funktioniert die Umsatzsteuervergünstigung für gemeinnützige Stiftungen?
Gemeinnützige Stiftungen, die gemeinnützige Dienstleistungen erbringen (z. B. Bildung oder Gesundheitsdienste), können von einer Umsatzsteuerbefreiung oder einem ermäßigten Steuersatz von 7% profitieren, gemäß § 4 Nr. 18 UStG.
6. Was passiert mit dem Vermögen der Stiftung, wenn sie aufgelöst wird?
Im Falle der Auflösung einer Stiftung muss das Vermögen an eine andere gemeinnützige Körperschaft oder öffentliche Stelle übergehen, die es weiterhin für gemeinnützige Zwecke verwendet. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung, um die Gemeinnützigkeit zu bewahren.
7. Was bedeutet es, Rücklagen in einer gemeinnützigen Stiftung zu bilden?
Gemeinnützige Stiftungen können steuerfreie Rücklagen bilden, um langfristige Projekte zu finanzieren oder den Kapitalstock der Stiftung zu erhalten. Diese Rücklagen müssen jedoch für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, gemäß den Vorgaben der Abgabenordnung.
8. Welche steuerlichen Vorteile bietet eine gemeinnützige Stiftung für Stifter?
Stifter, die eine gemeinnützige Stiftung gründen, profitieren von den steuerlichen Erleichterungen wie Körperschaftsteuerbefreiung, Gewerbesteuerbefreiung, Steuerbefreiung bei Erbschaften und Schenkungen sowie Spendenabzügen.
Stiftungen bieten nicht nur eine einzigartige Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Stiftung zu gründen oder Ihre bestehende Stiftung steuerlich optimal zu gestalten, stehen wir Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie Sie Ihre steuerlichen Vorteile maximieren können.
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