Gründung einer Stiftung

Verfasst von
Max Hortmann
09 Jul 2025
Lesezeit:
8
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Gründung einer Stiftung

Gründung einer Stiftung
Gründung einer Stiftung

Gründung einer Stiftung ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der präzise Planung und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen erfordert. Eine Stiftung verfolgt häufig einen Zweck, der dem Gemeinwohl dient. Sie ist eine juristische Person des Privatrechts und unterscheidet sich von anderen Gesellschaftsformen, da sie keine Mitglieder hat. Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung erfolgt durch das Stiftungsgeschäft und muss die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Abgabenordnung (AO) erfüllen. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Voraussetzungen und der Ablauf einer Stiftungsgründung erklärt, mit besonderem Augenmerk auf die steuerliche Anerkennung und die Satzungsgestaltung.

1. Das Stiftungsgeschäft: Der erste Schritt zur Stiftungsgründung

Was ist ein Stiftungsgeschäft?

Das Stiftungsgeschäft bildet die Grundlage jeder Stiftung. Es ist eine schriftliche Erklärung des Stifters, eine Stiftung zu gründen.
Es kann sich um eine Stiftung zu Lebzeiten (inter vivos) oder eine Stiftung von Todes wegen handeln. Bei einer Stiftung von Todes wegen tritt sie erst mit dem Tod des Stifters in Kraft, etwa durch Testament oder Erbvertrag.

Für die Gründung einer Stiftung ist das Stiftungsgeschäft unerlässlich. Es legt den Stifterwillen fest und enthält die notwendigen Informationen zur Stiftung. Die Stiftungssatzung ist das zentrale Dokument, das alle relevanten Angaben enthält, um eine spätere Anerkennung der Stiftung zu ermöglichen.

Die Stiftungssatzung: Zentrale Anforderungen

Die Stiftungssatzung ist das Herzstück jeder Stiftung. Sie muss bestimmte Mindestanforderungen gemäß § 81 BGB enthalten, wie:

  • Stiftungszweck
  • Sitz der Stiftung
  • Stiftungsnamen
  • Vermögensausstattung
  • Organstruktur

Für die steuerliche Anerkennung als gemeinnützige Stiftung sind zusätzlich Anforderungen aus der Abgabenordnung (AO) erforderlich.

Besonders bei einer gemeinnützigen Stiftung muss der Zweck klar formuliert und auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein. Ein vager Zweck kann Probleme bei der Steuerbefreiung und Anerkennung verursachen. Auch die Vermögensausstattung muss ausreichen, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen.

Wichtige Bestandteile der Stiftungssatzung

  • Name und Sitz der Stiftung: Der Name sollte den Zweck widerspiegeln, der Sitz bestimmt die rechtliche Zuständigkeit.
  • Stiftungszweck: Muss eindeutig und dauerhaft festgelegt sein.
  • Vermögensausstattung: Die Stiftung benötigt ein ausreichendes Startkapital.
  • Organe der Stiftung: Mindestens ein Vorstand ist erforderlich; zusätzliche Organe wie Kuratorium oder Beirat können vorgesehen werden.

2. Die Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde

Anerkennung der Stiftung: Ein wichtiger Schritt

Die Stiftung erhält erst mit der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde ihre Rechtsfähigkeit. Die Behörde prüft, ob Satzung und Vermögensausstattung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob der Stifterwille nachhaltig erfüllt werden kann.

Für die gemeinnützige Anerkennung nach § 60 AO müssen Stiftungen sicherstellen, dass ihre Mittel ausschließlich und unmittelbar für den festgelegten gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Fehlerhafte Satzungen oder unzureichende Vermögensausstattung können die Anerkennung verhindern.

Staatliche Aufsicht nach der Anerkennung

Nach der Anerkennung unterliegt die Stiftung der staatlichen Stiftungsaufsicht, die sicherstellt, dass der Stifterwille langfristig erfüllt wird und Mittel ordnungsgemäß verwendet werden.
Die Aufsicht kann verlangen, dass die Stiftung Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte einreicht.

3. Die Satzungsgestaltung: Flexibilität und rechtliche Bindung

Satzungsgestaltung: Anforderungen und Spielräume

Die Satzung muss den Stifterwillen präzise widerspiegeln und zugleich flexibel genug sein, um auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können.
Stifter können in der Satzung zusätzliche Organe wie Kuratorium oder Beirat einrichten. Diese Organe können strategische Entscheidungen treffen oder den Vorstand überwachen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mittelverwendung: Für gemeinnützige Stiftungen müssen klare Regelungen enthalten sein, die den Anforderungen der Abgabenordnung (AO) entsprechen. Der Stifter kann auch festlegen, wie die Stiftung auf Änderungen des Stiftungszwecks reagiert.

Flexibilität und langfristige Ausrichtung

Ein entscheidender Faktor ist die Dauerhaftigkeit des Zwecks. Änderungen der Satzung sind nur begrenzt möglich und erfordern in der Regel die Zustimmung der Stiftungsbehörde. Die Satzung muss langfristig tragfähig sein, aber auch Raum für Anpassungen lassen.

4. Fazit: Sorgfältige Planung für eine erfolgreiche Stiftungsgründung

Die Gründung einer Stiftung ist komplex und erfordert sorgfältige Planung und juristische Expertise. Vom Stiftungsgeschäft über die Stiftungssatzung bis zur Anerkennung durch die Behörde müssen zahlreiche gesetzliche und steuerliche Anforderungen erfüllt werden. Frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Fallstricke zu vermeiden und die Stiftung stabil aufzubauen.

Die Stiftungssatzung muss den aktuellen Stifterwillen widerspiegeln und gleichzeitig Flexibilität für zukünftige Entwicklungen bieten. Eine rechtssichere Gestaltung ist entscheidend, um den Stiftungszweck zu verwirklichen und die steuerlichen Vorteile langfristig zu sichern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Stiftungsgründung

1. Was sind die grundlegenden Anforderungen für die Gründung einer Stiftung?

Die Gründung einer Stiftung erfordert ein formelles Stiftungsgeschäft, das die Absicht des Stifters dokumentiert. Wesentliche Anforderungen:

  • Klar formulierte Stiftungssatzung
  • Definition des Zwecks
  • Sicherstellung der Vermögensausstattung
  • Angemessene Organstruktur
    Die Stiftung muss von der zuständigen Behörde anerkannt werden, um ihre Rechtsfähigkeit zu erlangen.

2. Was muss in der Stiftungssatzung stehen?

Die Stiftungssatzung muss enthalten:

  • Zweck
  • Sitz
  • Vermögen
  • Organstruktur
    Für gemeinnützige Stiftungen zusätzlich: Selbstlosigkeit und Vermögensbindung.

3. Kann ich eine Stiftung auch nach meinem Tod gründen?

Ja, über eine Stiftung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag). Sie wird nach dem Tod des Stifters wirksam und muss anerkannt werden.

4. Was sind die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung?

Gemeinnützige Stiftungen genießen:

  • Körperschaftsteuerbefreiung
  • Gewerbesteuerbefreiung
  • Zustiftungen sind steuerlich absetzbar
  • Spenden an die Stiftung sind für den Spender absetzbar

5. Was passiert, wenn der Zweck der Stiftung nicht mehr erfüllt werden kann?

Die Stiftung kann aufgelöst werden, wobei die Vermögensregeln zu beachten sind. Bei gemeinnützigen Stiftungen muss das Vermögen weiterhin für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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