Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt CySEC-Lizenz, BaFin-Warnung und Haftung

Verfasst von
Max Hortmann
12 Nov 2025
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Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt CySEC-Lizenz, BaFin-Warnung und Haftung

Einleitung – Was steckt hinter dem Fall Trade Markets ?

Die Plattform Trade Markets wirbt mit professionellen Online-Investments, angeblicher EU-Regulierung und „hohen Renditen bei maximaler Sicherheit“. Tatsächlich beruft sich das Unternehmen auf eine Zulassung der zypriotischen Finanzaufsicht CySEC und tritt gegenüber deutschen Anlegern als seriöser Broker auf. Doch hinter der Fassade mehren sich die Hinweise auf Anlagebetrug und missbräuchliche Lizenznutzung.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, was eine CySEC-Lizenz bedeutet, wann die BaFin eingreift und wer bei Verlusten haftet. Ziel ist eine klare, juristische Orientierung für Anleger, die rechtzeitig handeln und ihr Geld sichern wollen.

CySEC-Lizenz – Seriös auf den ersten Blick, riskant im Detail

Wie die CySEC arbeitet

Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) vergibt Lizenzen an Investmentfirmen (CIFs) mit Sitz in Zypern. Dazu gehört auch die Gesellschaft T Markets EU Limited, die unter der Lizenznummer 208/13 zugelassen ist. Mit dieser Erlaubnis dürfen Broker nach der EU-Richtlinie MiFID II in allen Mitgliedsstaaten Dienstleistungen anbieten – das sogenannte Passporting.
Formal muss ein CySEC-regulierter Broker Transparenzpflichten einhalten, Kundengelder getrennt verwahren und regelmäßig über Risiken aufklären. In der Praxis zeigen sich jedoch große Lücken in der Überwachung. Die europäische Aufsicht ESMA stellte mehrfach fest, dass viele zypriotische Firmen trotz Lizenz „hohe Verbraucherrisiken“ verursachen – etwa durch aggressive Telefonakquise, irreführende Werbung und spekulative CFD-Produkte. Auch Trade Marketsnutzt dieses System, um deutsche Kunden anzusprechen.

Warum eine Lizenz keine Garantie ist

Eine CySEC-Lizenz signalisiert zwar formale Regulierung, sie ist aber kein Qualitätssiegel für Verbraucherschutz. Die Aufsicht liegt bei der Behörde in Nikosia, nicht bei der BaFin. Das bedeutet: Wenn ein deutscher Anleger geschädigt wird, ist zunächst die zypriotische Behörde zuständig. Ermittlungen laufen langsamer, die Kommunikation erfolgt auf Englisch – und Entschädigungen sind selten. Selbst lizenzierte Broker wurden bereits wegen Pflichtverstößen und Verstößen gegen MiFID II sanktioniert.
CySEC hat in den letzten Jahren zwar Bußgelder verhängt und mehrere Lizenzen entzogen, doch viele dubiose Anbieter verlagern ihre Marken und treten unter neuen Domains wieder auf.

Fazit zur CySEC-Lizenz

Eine CySEC-Registrierung bedeutet nicht automatisch seriöses Geschäft. Trade Markets mag formell reguliert sein, doch Verbraucher sollten auf eigene Warnsignale achten: fehlendes Impressum, anonyme Zahlungswege, Druck zu Schnell-Einzahlungen und fehlende Auszahlungen. Anleger sollten immer die BaFin-Datenbank und die ESMA-Warnlisten prüfen, bevor sie Geld überweisen. Eine Lizenznummer allein schützt nicht vor Betrug.

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Trade Markets Anlagebetrug – Anwalt erklärt CySEC, BaFin & Bankhaftung

BaFin-Warnung – Frühwarnsystem für deutsche Anleger

Rolle der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht den Finanzmarkt in Deutschland und veröffentlicht regelmäßig Warnmeldungen zu unerlaubten Anbietern. Auch wenn die BaFin keine ausländischen Firmen direkt reguliert, arbeitet sie mit Behörden wie der CySEC und ESMA zusammen, um Verbraucher zu schützen. Ihre Warnungen sind ein wichtiger Indikator dafür, wenn eine Plattform wie Trade Markets auffällig wird.

Typische Warnsignale laut BaFin

  • Versprechen von „garantierten Renditen“ oder „risikofreiem Handel“
  • Unklare Firmensitze oder wechselnde Domains
  • Aggressive Telefonwerbung und Drängen zu Einzahlungen
  • Keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme oder Sperrung des Kontos
    Solche Hinweise reichen oft, damit die BaFin ein Verfahren einleitet oder öffentlich warnt. Sie nutzt dazu § 37 Abs. 4 KWG (Erlaubnisvorbehalt und Warnbefugnis). Im Fall von Trade Markets gab es bereits Verdachtsmomente, dass die Plattform unter verschiedenen Namen auftritt und Auszahlungen verweigert.

Was Anleger tun sollten

Wer Anzeichen für Unregelmäßigkeiten bemerkt, sollte über das BaFin-Beschwerdeformular eine Meldung abgeben. Jede Einreichung hilft, Behörden auf Muster aufmerksam zu machen. Zwar kann die BaFin keine individuelle Rückzahlung erzwingen, doch sie informiert die Strafverfolgung und veröffentlicht Warnungen, die weitere Opfer verhindern. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) empfiehlt, bei „schnellem Gewinn ohne Risiko“ grundsätzlich Skepsis walten zu lassen.

Haftung bei Anlagebetrug – wer trägt die Verluste?

Primärhaftung der Betreiber

Im Betrugsfall haften grundsätzlich die Betreiber der Plattform. Sie verletzen Vertragspflichten und begehen unter Umständen strafbaren Betrug nach § 263 StGB. Opfer können zivilrechtlich auf Schadensersatz und Rückzahlungklagen (§ 826 BGB – sittenwidrige Schädigung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB). In der Praxis scheitern viele Verfahren an der Vollstreckung, weil die Firmen im Ausland sitzen oder Briefkastenfirmen nutzen. Dennoch kann ein Urteil später hilfreich sein, wenn Behörden Vermögen beschlagnahmen.

Banken als Mitverantwortliche

1. Empfängerbank:
Nach § 25h KWG und § 4 GwG müssen Banken Verdachtsfälle auf Geldwäsche melden und Konten überwachen. Wenn eine Empfängerbank offensichtlich für Betrugszwecke genutzt wird (z. B. viele Einzahlungen verschiedener Privatpersonen), hat sie eine Pflicht zum Einschreiten. Unterlässt sie das, liegt ein Verstoß gegen Schutzgesetze vor – mit möglicher Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB oder § 826 BGB.
2. Hausbank des Anlegers:
Auch die überweisende Bank trägt Sorgfaltspflichten. Bei ungewöhnlichen Auslandsüberweisungen muss sie unter Umständen nachfragen (§ 241 Abs. 2 BGB). Ignoriert sie den Hinweis auf einen Betrug und führt trotzdem aus, kann sie mitverantwortlich sein. Mehrere Oberlandesgerichte haben dazu bereits Entscheidungen getroffen, die den Schutz des Bankkunden stärken.

Grenzen der Bankhaftung

Nach § 675u BGB haftet die Bank nur bei nicht autorisierten Zahlungen. Da Betrugsopfer die Überweisung selbst ausgelöst haben, gilt die Transaktion als autorisiert. Ein Rückruf ist nur möglich, solange die Gutschrift nicht endgültig erfolgt ist. Bei Kartenzahlungen kann unter Umständen ein Chargeback-Verfahren helfen. Je schneller der Kunde reagiert, desto höher die Chance auf Erstattung.

Investor Compensation Fund (ICF)

In Zypern existiert ein Anleger-Entschädigungsfonds, der bis zu 20 000 € pro Kunde abdeckt, wenn ein lizenzierter Broker zahlungsunfähig wird. Allerdings greift dieser Fonds nur, wenn die CySEC den Entschädigungsfall feststellt – bei vorsätzlichem Betrug ist das selten. Dennoch sollten Anleger Ansprüche vorsorglich anmelden.

Trade Markets Betrug? Anwalt prüft CySEC-Lizenz, BaFin-Meldung und Rückforderung
Anlagebetrug durch Trade Markets – Anwalt warnt vor Broker & zeigt rechtliche Schritte

Strafanzeige und Beweissicherung – so gehen Betroffene vor

Strafrechtliche Anzeige nach § 263 StGB

Jeder, der durch Trade Markets geschädigt wurde, sollte unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Betrug liegt vor, wenn durch Täuschung ein Vermögensschaden entsteht und der Täter in Bereicherungsabsicht handelt. Für die Ermittlungen sind aussagekräftige Beweise entscheidend.

Wichtige Beweismittel

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege
  • Schriftwechsel (E-Mails, Chatverläufe, Anrufprotokolle)
  • Screenshots vom Trading-Account oder Dashboard
  • Namen angeblicher Berater oder Kontaktdaten der Plattform
    Alle Unterlagen sollten digital gesichert werden. Sie bilden die Grundlage für Straf- und Zivilverfahren. Je früher die Anzeige erfolgt, desto besser können Behörden Zahlungsströme nachverfolgen und Konten einfrieren.

Zusätzliche Meldung an CySEC und BaFin

Parallel zur Strafanzeige empfiehlt sich eine Beschwerde bei der CySEC. Diese verfügt über eine Investor-Protection-Abteilung und prüft Hinweise auf Verstöße gegen die MiFID-Regeln. Auch eine Meldung an die BaFin hilft, internationale Kooperationen anzustoßen. Oft arbeiten Behörden über Europol und ESMA zusammen, wenn viele deutsche Anleger betroffen sind.

Steuerliche Folgen des Anlagebetrugs

Scheingewinne und Steuerpflicht

Nach § 20 EStG sind Kapitalerträge grundsätzlich steuerpflichtig – auch wenn sie später verloren gehen. Der BFH entschied, dass selbst „gutgeschriebene“ Scheingewinne aus Schneeballsystemen als Einkünfte gelten können. Wer bei Trade Markets scheinbare Profite sah und sie theoretisch hätte abheben können, muss mit Nachfragen des Finanzamts rechnen. Erhaltene Auszahlungen gelten als Kapitalertrag, auch wenn sie aus betrügerischen Mitteln stammen.

Keine Verlustverrechnung möglich

Verluste durch Betrug sind steuerlich nicht absetzbar. Sie gelten nicht als realiserte Kapitalverluste, da kein legales Veräußerungsgeschäft vorliegt. Versuche, Anlagebetrug als außergewöhnliche Belastung anzusetzen, wurden von Finanzgerichten regelmäßig abgelehnt. Lediglich spätere Rückzahlungen durch die Täter mindern eine eventuelle Steuerlast.

Selbstanzeige bei Nichtdeklaration

Wer auf Betrugsplattformen wie Trade Markets Einnahmen erzielt oder glaubte, erzielt zu haben, aber nichts angab, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige nach § 371 AO prüfen. Spätestens mit Einführung der EU-Richtlinie DAC8 (2026)werden Kryptotransaktionen und Finanzdaten automatisch an die Finanzämter gemeldet. Eine frühzeitige Korrektur der Steuererklärung verhindert ein Strafverfahren nach § 370 AO. Beratung durch einen Steueranwalt ist hier unerlässlich.

Praxisempfehlung – so handeln Betroffene effektiv

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Täter versuchen oft, mit „Steuerforderungen“ oder „Gebühren“ weiteres Geld zu erpressen.
  2. Beweissicherung sofort beginnen. Alle Konto- und Kommunikationsdaten sichern.
  3. BaFin und CySEC informieren. Behörden frühzeitig einschalten, um weitere Geschädigte zu schützen.
  4. Strafanzeige stellen. Polizei, Staatsanwaltschaft und ggf. Europol einschalten.
  5. Rechtsanwalt beauftragen. Ein spezialisierter Anwalt koordiniert BaFin-Beschwerde, Anzeige und zivilrechtliche Schritte.
  6. Banken kontaktieren. Überweisungsrückruf oder Chargeback versuchen, bevor Geld endgültig abgeflossen ist.
  7. Steuerliche Beratung. Klären, ob steuerliche Pflichten oder Chancen auf Verlustanerkennung bestehen.

Juristische Bewertung – das Zusammenspiel von Aufsicht, Strafrecht und Zivilrecht

Der Fall Trade Markets zeigt exemplarisch, wie schwierig internationale Anlagebetrugsfälle sind. Es treffen EU-Aufsichtsrecht, deutsches Strafrecht und zypriotisches Zivilrecht zusammen. Während CySEC für die Lizenzaufsicht zuständig ist, schützt deutsches Recht die Anleger.
Eine zentrale Rolle spielt die Kooperation zwischen BaFin, CySEC und Strafverfolgungsbehörden. Nur durch länderübergreifende Ermittlungen lassen sich Täter-Netzwerke stoppen. Betroffene sollten diesen Prozess durch konsequentes Handeln unterstützen – jede Meldung stärkt die Handlungsfähigkeit der Behörden.

Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bündelt alle Stränge:

  • Strafrechtlich (Anzeige, Akteneinsicht, Nebenklage)
  • Zivilrechtlich (Schadensersatz gegen Betreiber und Banken)
  • Verwaltungsrechtlich (Beschwerden an BaFin und CySEC)
  • Steuerrechtlich (Selbstanzeige, Verlustklärung)
    Diese Kombination erhöht die Erfolgschancen erheblich und verhindert, dass wichtige Fristen versäumt werden.

Fazit – rechtzeitig reagieren, um Ansprüche zu sichern

Der Trade Markets Anlagebetrug zeigt, wie gefährlich vermeintlich lizenzierte Broker sein können. Eine CySEC-Lizenz garantiert keinen Verbraucherschutz, und die BaFin kann bei Auslandsanbietern nur warnen – nicht eingreifen. Wer betroffen ist, sollte sofort handeln:

  • Beweise sichern
  • Anzeige erstatten
  • Anwalt konsultieren
  • Steuerfragen klären

Unsere Kanzlei begleitet Sie bei allen Schritten – von der Erstberatung über die Kommunikation mit CySEC und BaFin bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Je früher Sie reagieren, desto höher die Chance, Ihr Geld zurückzuerlangen.
📞 Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525
💼 Rechtsanwalt Max Nikolas Mischa Hortmann – Spezialist für Anlagebetrug, CySEC und Bankhaftung

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