PayPal Finanzamt Steuern

Verfasst von
Max Hortmann
01 Jul 2025
Lesezeit:
12
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PayPal Finanzamt Steuern – Wenn Online-Zahlungen plötzlich steuerpflichtig werden

PayPal, Finanzamt, Steuern – was digitale Zahlungen auslösen können und wie Sie steuerstrafrechtliche Risiken vermeiden.

1. Einleitung – Drei Begriffe, eine Realität

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Drei Begriffe, die harmlos klingen – bis ein Schreiben vom Finanzamt kommt oder die Steuerfahndung plötzlich anfragt, woher die digitalen Einnahmen stammen.

Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk (BR24) am 25. Juli 2025 erklärte ich:

„Was wir aktuell sehen, ist nur die Spitze des Eisbergs. Wer Einnahmen über digitale Plattformen wie PayPal oder TikTok nicht ordnungsgemäß versteuert hat, dem wird es jetzt spürbar enger. Die Steuerbehörden haben durch DAC7 erstmals flächendeckenden Zugriff auf Plattformdaten.“

Diese Einschätzung hat sich bestätigt: Inzwischen laufen bundesweit Ermittlungen gegen Content-Creator, Influencer, Coaches und Verkäufer digitaler Produkte.
Das Bayerische Landesamt für Steuern wertet aktuell rund 9.000 Datensätze aus – mit einem Volumen von über 214 Millionen Euro, die in Bayern an Social-Media-Akteure geflossen sind.

Die Folge: Immer mehr digitale Selbstständige erhalten Post vom Finanzamt, obwohl sie nie eine Rechnung geschrieben haben – einfach, weil ihre PayPal-Umsätze automatisch gemeldet wurden.

2. PayPal als Bankkonto – rechtliche Einordnung

Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist PayPal ein lizenziertes Zahlungsinstitut.
Für das Finanzamt gilt: Ein PayPal-Konto ist ein steuerlich relevantes Konto.
Jede regelmäßige Zahlung wird als potenzielle Einnahme gewertet, unabhängig von Plattform oder Zweck.

Rechtsfolge: Sobald über PayPal Einnahmen fließen, entsteht eine steuerliche Erklärungspflicht.
Nicht gemeldete Transaktionen können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit (§§ 15, 18 EStG) gelten.

3. Was über PayPal steuerpflichtig ist

Steuerlich relevant sind sämtliche Zahlungen mit Leistungsbezug – beispielsweise:

Auch scheinbar „private Geschenke“ werden steuerpflichtig, wenn sie regelmäßig oder gegen Gegenleistung erfolgen.
Bereits wiederkehrende Umsätze über 17 500 € jährlich können eine Gewerblichkeit begründen (§ 15 EStG).

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4. Wie das Finanzamt an PayPal-Daten gelangt

Seit 2023 greift das Finanzamt direkt über die DAC7-Schnittstelle auf Plattformdaten zu.
Übermittelt werden:

  • vollständige Transaktionssummen und Zahlungsempfänger,
  • Anzahl der Buchungen, Zeiträume und Länder,
  • hinterlegte Steuer-IDs.

Ergänzend laufen nationale Prüfungen: Kontoabfragen, Summarische Risikoprüfungen, OSINT-Analysen von Social-Media-Konten und algorithmische Abgleiche zwischen Umsatzdaten und Steuererklärungen.

Folgen:

  • Nachversteuerung der letzten zehn Jahre (§ 169 AO)
  • 6 % Verzugszinsen p. a.
  • Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 370 AO (Steuerhinterziehung)

5. Typische Fehler und Risiko-Konstellationen

  • Nutzung eines Privat-PayPal-Kontos für regelmäßige Einnahmen
  • Einnahmen ohne Rechnung oder Leistungsbeschreibung
  • Zahlungen über Amazon-Gutscheine oder „Family & Friends“-Option
  • Verwechslung zwischen Spende und Leistung
  • Nicht gemeldete Zahlungen aus dem Ausland

Diese Muster gelten dem Finanzamt als Verschleierung – besonders, wenn sie mit Social-Media-Aktivität oder Kontobewegungen anderer Beteiligter korrespondieren.

6. Post vom Finanzamt – wie Sie reagieren sollten

Wer eine Anhörung, Prüfungsanordnung oder Steuerfahndungs-Vorladung erhält, sollte strukturiert vorgehen:

1️⃣ Ruhe bewahren – keine spontanen Aussagen.
2️⃣ Transaktionsdaten sichern: Konto-Export, Screenshots, Belege.
3️⃣ Juristische Bewertung: Gewerblichkeit, Vorsatz, Höhe des Schadens.
4️⃣ Keine unkoordinierte Selbstanzeige. Erst prüfen, ob Straffreiheit möglich (§ 371 AO).

7. Steuerrecht trifft Strafrecht

Ab einem Steuerschaden von 50 000 € prüft die Staatsanwaltschaft regelmäßig Vorsatz.
Schon bedingter Vorsatz („Ich wusste, dass es steuerpflichtig sein könnte“) genügt.
In leichten Fällen droht eine Geldstrafe – in schweren eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu zehn.

8. Verteidigungs- und Präventionsstrategien – Projekt 370

Projekt 370 entwickelt eine forensische Verteidigungsarchitektur für PayPal- und Plattform-Einnahmen:

  • Forensische Transaktionsmatrix: lückenlose Aufstellung aller Zahlungen, Herkunft, Zweck.
  • Risikobewertung: steuerlich, zivil- und strafrechtlich.
  • Korrekturverfahren: Nachmeldung, Teilselbstanzeige oder Abgabennachholung.
  • Kommunikation mit Finanzamt: strukturierte Offenlegung statt Reuegeständnis.

Ziel ist immer die Abmilderung des Tatvorwurfs – und die Wiederherstellung steuerlicher Transparenz, bevor der Fall eskaliert.

9. Präventive Gestaltung für digitale Unternehmer

  • Separate PayPal-Konten für private und gewerbliche Zahlungen.
  • Rechnungen oder digitale Quittungen auch bei Kleinbeträgen.
  • Regelmäßiger Daten-Export an den Steuerberater (z. B. DATEV-Schnittstelle).
  • Nutzung steuerkonformer Zahlungsabwickler (Stripe, Elopage, Digistore).
  • Jährliche Eigenprüfung: Stimmen PayPal-Einnahmen mit der Steuererklärung überein?

10. Fazit & Call-to-Action

PayPal-Zahlungen sind steuerlich kein Graubereich mehr.
Seit DAC7 und zunehmender Datenverknüpfung gilt: Jede digitale Transaktion kann steuerrechtlich relevant sein.
Wer zu spät reagiert, riskiert ein Steuerstrafverfahren – wer früh handelt, kann nachmelden, korrigieren und sanktionfrei bleiben.

Projekt 370 begleitet Mandantinnen und Mandanten bei Nachmeldungen, Verteidigungen und strategischen Selbstanzeigen.

Sie haben Post vom Finanzamt?
Kostenlose Erstberatung unter 0160 9955 5525 oder über hortmannlaw.com/contact.

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Steuerrecht

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Max Hortmann
Rechtsanwalt
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