AI Act Zertifizierungspflicht
AI Act Zertifizierungspflicht – viele Unternehmen stehen 2025 vor massiven Umstellungsanforderungen: Der neue EU AI Act sieht strenge Vorgaben für den Einsatz, die Kennzeichnung und die Registrierung von KI-Systemen vor. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes.
Wen betrifft der AI Act?
Alle Unternehmen, die in der EU KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder einsetzen – einschließlich externer APIs (z. B. GPT-4), integrierter KI-Module in CRM-Systemen oder automatisierter Entscheidungslogik in Apps oder Plattformen.
Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko?
Nach dem AI Act sind folgende Anwendungsfelder als „hochriskant“ eingestuft:
- HR-Software zur Bewerberauswahl
- Kreditscoring & Kundenklassifikation
- Biometrische Alters- oder Identitätsverifikation
- Algorithmen für Bildung, Justiz oder soziale Teilhabe
Diese Systeme unterliegen der Zertifizierungspflicht nach AI Act und müssen entweder intern oder durch benannte Stellen geprüft werden.
Welche Pflichten haben Unternehmen?
- Technische Dokumentation der KI
- Risikomanagementsystem
- Transparente Kennzeichnung von Nutzerinteraktionen
- Eintragung in die zentrale EU-Datenbank
Was droht bei Verstößen?
Neben Marktverboten drohen auch persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsleiter (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Wer nicht vorsorgt, riskiert organisatorisches Fehlverhalten mit Compliance-Folgen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
KI-Systeme sollten frühzeitig dokumentiert, klassifiziert und abgesichert werden – auch bei laufender Entwicklung. Eine strategische Vorbereitung minimiert Haftungs- und Bußgeldrisiken.
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Stichwort: „AI Act Beratung“