
Export Nachweispflicht BMF: Neue Anforderungen bei Ausfuhrlieferungen durch BMF-Schreiben 2025
Die Export Nachweispflicht BMF wird ab Juli 2025 deutlich strenger. Unternehmen, die Waren ins Drittland liefern, müssen künftig exakt nachweisen, dass die Ware das Land tatsächlich verlassen hat. Der Grund: Das Bundesfinanzministerium will Umsatzsteuerbetrug durch Scheinausfuhren und Karussellgeschäfte eindämmen. Wer keine lückenlosen Ausfuhrnachweise erbringt, verliert die Steuerfreiheit – selbst bei ehrlichem Geschäft.
Neue Regel: Nur noch offizielle Nachweise erlaubt
Das BMF-Schreiben vom 01.07.2025 erlaubt nur noch bestimmte Dokumente als Beleg für eine steuerfreie Ausfuhr:
- Zoll-Ausgangsvermerk
- Bescheinigungen des Auswärtigen Amts oder der Bundeswehr
- Nachweise für spezielle Transportrouten (z. B. Diplomatenfracht)
Andere Nachweise wie Rechnungen, Zahlungsbelege oder einfache Kundenschreiben reichen ausdrücklich nicht mehr aus. Diese Änderung betrifft vor allem kleinere Exporteure, die bisher mit reduzierter Dokumentation gearbeitet haben.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen müssen ihre internen Abläufe zur Exportkontrolle anpassen. Das betrifft insbesondere Buchhaltung, Logistik und Zollabwicklung. Ohne anerkannten Ausfuhrbeleg kann das Finanzamt künftig die Umsatzsteuer nachfordern – und bei Verdacht sogar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) einleiten. Besonders kritisch: Auch rückwirkende Prüfungen für Lieferungen vor dem 01.01.2026 sind möglich.
Jetzt handeln: Prozesse rechtssicher gestalten
Die Export Nachweispflicht BMF betrifft fast alle exportierenden Unternehmen in Deutschland – vom Maschinenhandel bis zum Onlinevertrieb. Wer jetzt nicht reagiert, riskiert teure Nachzahlungen.
Kontakt: HORTMANN LAW – Jetzt Exportprüfung anfordern