Creator Einnahmen versteuern
Creator Einnahmen versteuern: So versteuern Sie richtig – das müssen Content Creator (TikTok, OnlyFans, Instagram) a, Influencer und Blogger*innen auf Instagram, TikTok und Co. wissen: Wer mit Mode, Lifestyle oder Beauty regelmäßig Geld oder Produkte erhält, gilt steuerlich als Unternehmer*in. Kooperationen mit Marken sind vollständig in der Steuer anzugeben – unabhängig davon, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt.
Was zählt steuerlich als Kooperation?
Kooperationen mit Unternehmen lösen schnell steuerliche Pflichten aus. Dazu zählen etwa:
- bezahlte Story- oder Feed-Posts
- Provisionen durch Affiliate-Links oder Rabattcodes
- Produktsamples oder PR-Geschenke
- Einladungen zu Events mit Gegenleistung (Post, Story etc.)
Wichtig: Auch scheinbar unentgeltliche Leistungen – etwa das bloße Zeigen eines Produkts – gelten oft als geldwerter Vorteil und können steuerpflichtig sein.
Gewerbe & Steuern: Was Creator wissen müssen (TikTok, OnlyFans, Instagram)
Sobald regelmäßig Einnahmen mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden, besteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung – unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich. Wer keine Anmeldung vornimmt, riskiert Nachzahlungen, Zinsforderungen und Bußgelder.
Folgende Steuern können anfallen:
- Einkommensteuer: je nach Höhe bis zu 42 % (ab 277.000 € sogar 45 %)
- Umsatzsteuer: ab 22.000 € Umsatz im Vorjahr greift § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht mehr
- Gewerbesteuer: ab einem Freibetrag von 24.500 €
Auch Sachleistungen (z. B. Hotelnächte, Taschen, Technik) sind mit ihrem Marktwert zu versteuern – selbst ohne Rechnung.
Creator Einnahmen versteuern
Wer als Creator Einnahmen erzielt oder Produkte erhält, sollte frühzeitig rechtlichen und steuerlichen Rat einholen. Gerade Plattformverträge, Agenturbindungen oder internationale Kooperationen bergen Risiken der Scheinselbstständigkeit und steuerlichen Fehlbewertung.
HORTMANN LAW unterstützt Creator, Blogger*innen (TikTok, OnlyFans, Instagram) und Plattform-Partner bei:
- Gewerbeanmeldung & steuerlicher Registrierung
- Betriebsausgaben & Umsatzsteueroptimierung
- Vertragsprüfung & DSGVO-konformer Auftritt
- Schutz vor Scheinselbstständigkeit & Abmahnrisiken
HORTMANN LAW
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Stichwort: „Kooperationen versteuern“
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