Fehler im Steuerbescheid – was jetzt?

 

Fehler im Steuerbescheid – was jetzt?

Wenn das Finanzamt falsch rechnet

Es passiert häufiger, als viele denken: Der Steuerbescheid ist da – und irgendetwas stimmt nicht. Ein Betrag ist zu hoch, eine Angabe wurde übersehen, ein Freibetrag nicht berücksichtigt.

Aber: Nicht jeder Fehler führt automatisch zu einem neuen Bescheid. Entscheidend ist, ob Sie fristgerecht Einspruch einlegen – und ob der Fehler tatsächlich rechtlich relevant ist.

Typische Fehler im Steuerbescheid

  • Falsche Übernahme von Angaben aus der Steuererklärung
  • Vergessene Sonderausgaben oder Werbungskosten
  • Nicht berücksichtigte Freibeträge oder Kinder
  • Unrichtige Feststellungen aus Vorjahren
  • Rechenfehler oder Übertragungsfehler (§ 129 AO)

So prüfen Sie Ihren Steuerbescheid

Nach Erhalt eines Steuerbescheids gilt: 1-Monats-Frist ab Bekanntgabe. Innerhalb dieser Zeit können Sie Einspruch einlegen – formlos oder mit Begründung.

Dabei sollten Sie alle Anlagen sorgfältig kontrollieren, insbesondere:

  • Abweichungen zwischen Erklärung und Bescheid
  • Hinweise am Ende des Bescheids (z. B. Vorläufigkeit)
  • Festgesetzte Vorauszahlungen für Folgejahre

Rechtsgrundlagen für die Korrektur

  • § 129 AO: Offenbare Unrichtigkeiten wie Tippfehler oder Zahlendreher
  • § 173 AO: Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen
  • § 172 AO: Zustimmung zur Änderung durch das Finanzamt
  • § 351 AO: Bindungswirkung bei formell bestandskräftigen Bescheiden

Wann lohnt sich der Einspruch?

Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn:

  • ein offensichtlicher Rechen- oder Übertragungsfehler vorliegt,
  • Ihre Angaben nachweislich falsch übernommen wurden,
  • Sie neue Belege haben, die bislang nicht berücksichtigt wurden,
  • Sie systematisch benachteiligt wurden (z. B. doppelte Besteuerung).

Vorsicht: Ein Einspruch kann auch zu einer Schlechterstellung führen (sog. „Verböserung“).

Was wir für Sie tun können

  • Fristen prüfen & Einspruch rechtssicher einlegen
  • Fehler systematisch analysieren & beweissicher begründen
  • Rückerstattung sichern oder unberechtigte Nachzahlungen abwehren
  • Verfahren begleiten – notfalls bis zum Finanzgericht

Verlinkungen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid diskret und fundiert.

 

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