
Coldmailing Legal Absichern
Coldmailing Legal Absichern – wer B2B-Kontakte ohne Einwilligung per E-Mail anspricht, bewegt sich auf dünnem Eis. Denn § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt klar: Werbung per E-Mail ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Die DSGVO erhöht den Druck zusätzlich – nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch durch empfindliche Bußgelder.
Kaltakquise im B2B – rechtlich möglich, aber riskant
Im B2B-Bereich gibt es Gestaltungsspielräume, doch auch hier gelten die strengen Vorgaben des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts. Zwar kann sich eine Direktwerbung an Geschäftskunden in bestimmten Fällen auf das „berechtigte Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen – Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Interessenabwägung, transparente Information und technischer Datenschutz.
Typische Fehler beim Coldmailing vermeiden
- ❌ Keine Einwilligung und trotzdem Mailversand
- ❌ Fehlender Datenschutzhinweis in der Mail
- ❌ Keine klare Absenderkennung
- ❌ Keine leicht erreichbare Widerspruchsmöglichkeit
- ❌ Nutzung gekaufter oder unsauber recherchierter Adressdaten
Gerade bei datengetriebenen Kampagnen drohen schnell Verstöße gegen § 7 UWG und Art. 6 DSGVO. Gerichte wie das OLG Dresden (Urt. v. 09.01.2024 – 4 U 1274/23) oder LG Kassel (Urt. v. 10.07.2024 – 10 O 1939/23) haben mehrfach klargestellt: Selbst bei vermeintlich harmlosen Mailings ist höchste Sorgfalt geboten. Ein Impressum auf der Website stellt keine Einwilligung dar!
So sichern Sie Ihr Colmailing legal ab
- Dokumentieren Sie Ihre Interessenabwägung (Art. 5 Abs. 2 DSGVO)
- Versehen Sie jede Mail mit Datenschutzhinweis und Opt-out-Möglichkeit
- Verwenden Sie nur verifizierte, selbst recherchierte Quellen (z. B. Handelsregister)
- Reagieren Sie umgehend auf Beschwerden – löschen Sie Daten und kontaktieren Sie nicht erneut
- Setzen Sie auf rechtliche Begleitung für Vorlagen, Prozessdokumentation und externe Glaubwürdigkeit
Coldmailing kann ein Wettbewerbsvorteil sein – wenn es rechtssicher ist
Wer DSGVO und UWG sauber umsetzt, kann Coldmailing nicht nur risikofrei nutzen – sondern als Compliance-Vorteil im Pitch ausspielen. Unsere Kanzlei unterstützt datengetriebene Unternehmen und Marketingagenturen beim Aufbau rechtssicherer Prozesse – von der Verfahrensbeschreibung über Vorlagenprüfung bis hin zur Begleitung bei Audits.
Mehr zur rechtlichen Bewertung datengetriebener Strategien lesen Sie in Projekt 370
Externe Quelle: juris – DSGVO & Coldmailing (OLG Dresden, LG Kassel)