Binance Steuerfahndung Krypto-Wallets: § 370 AO erklärt
Binance Steuerfahndung Krypto-Wallets – betrifft längst nicht mehr nur große Fische. Wer Wallets verschweigt, riskiert Ermittlungen nach § 370 AO – auch bei kleineren Beträgen.
Warum Wallets wie Binance & MetaMask steuerpflichtig sind
Krypto-Wallets wie MetaMask, Trust Wallet oder Hardware-Wallets auf Ledger-Basis werden steuerlich relevant, sobald wirtschaftlich verwertbare Vorgänge stattfinden: Staking, NFT-Verkäufe, Airdrops, Token-Swaps. Auch wenn keine klassische Auszahlung erfolgt, liegt eine Einnahme im Sinne des § 8 EStG vor.
§ 370 AO: Wann Schweigen zur Steuerhinterziehung wird
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn steuerlich erhebliche Tatsachen nicht erklärt werden – etwa Einnahmen aus DeFi, ausländischen Plattformen oder Wallets mit fremdem Namen.
**BFH, Beschluss v. 14.11.2013 – X B 90/13:**
> „Das Unterlassen der Erklärung trotz Kenntnis der Steuerpflicht genügt für Vorsatz.“
Wie die Steuerfahndung Wallets auf Binance & MetaMask zuordnet
– Kontrollmitteilungen von Binance, Crypto.com, Kraken & Co.
– Blockchain-Forensik (z. B. Chainalysis, Blockpit, Tokenview)
– KYC-Informationen durch Plattformabfragen (§ 93 AO)
– Matching von IP-Adressen und Transaktionsmustern
– Auswertung von Auszahlungen (EUR) und Wallet-Historien
Welche Transaktionen steuerpflichtig sind
– Verkauf von Coins gegen Euro oder Stablecoins
– NFT-Verkäufe gegen ETH, SOL, USDC, BNB
– Token-Rewards aus Airdrops oder Liquidity Mining
– Swap-Vorgänge zwischen Tokens
– Staking-Erträge (auch rein virtuell)
Beispiel: Ermittlungen bei verschwiegenen Wallets
Ein NFT-Creator erhält Einnahmen über eine MetaMask-Wallet in USDT, ETH und SOL – insgesamt ca. 34.000 €. Die Coins werden auf verschiedene DEX-Plattformen verteilt. Zwei Jahre später werden diese auf Binance eingezahlt und in Euro gewandelt.
Das Finanzamt erkennt die Rückverfolgung durch eine Binance-Kontrollmitteilung, startet die Auswertung der Wallets und leitet ein Ermittlungsverfahren nach § 370 AO ein. Ergebnis: Strafanzeige + Nachzahlung + Sperre der Zugänge.
Was Wallet-Nutzer jetzt tun sollten
– Alle Wallets (auch MetaMask, Ledger, Trust Wallet etc.) erfassen
– Transaktionen rückwirkend dokumentieren (inkl. Token, NFT, Gas)
– Einnahmen nach § 8 EStG bewerten (auch ohne Fiat)
– Berichtigung nach § 153 AO prüfen lassen
– Keine Aussagen ohne anwaltlichen Beistand
Häufige Fragen zur Steuerfahndung bei Binance & Co.
Muss ich auch Wallets angeben, auf denen kein Euro liegt
Ja – auch „schlafende“ Wallets mit Krypto sind steuerlich relevant, wenn sie wirtschaftlich nutzbar sind.
Was passiert bei Wallets auf Namen Dritter?
Maßgeblich ist die Verfügungsmacht, nicht der Name. Wer Kontrolle hat (Seed, Login), gilt als wirtschaftlich Berechtigter.
Wann beginnt die Strafbarkeit nach § 370 AO?
Sobald Sie wissentlich steuerlich relevante Einnahmen nicht erklären – unabhängig von Betrag und „offiziellem“ Konto.
Fazit: Wallets sind nicht anonym – § 370 AO greift
Die Zeit der anonymen Wallets ist vorbei. Wer Einnahmen nicht erklärt, riskiert Ermittlungen, Nachzahlung und Strafverfahren.
Jetzt rechtlich prüfen lassen – bevor § 370 AO Realität wird.
(Gesetzestext: § 370 AO auf www.dejure.org)